Seit der positiven Abstimmung zur Komplementärmedizin vom 17. Mai 2009 konnte die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung BBT zur Reglementierung der Berufe in der Komplementärmedizin wieder aufgenommen werden. Es werden zwei Berufe reglementiert, einmal der Beruf des Komplementärtherapeuten und einmal der Beruf des Naturheilpraktikers (definitive Berufsbezeichnung steht noch nicht fest!) mit den Fachrichtungen Ayurveda, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin und Traditionelle Europäische Naturheilkunde.
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