MWST-Info Drucken

Information zur MWST-Befreiung

Das MWST-Gesetz und seine Verordnungen sind kürzlich revidiert worden.

Es gibt für unsere Tätigkeit dadurch keine grundlegenden Änderungen aber einige Präzisierungen (und neue Möglichkeiten).

  • Seit dem 1.1.2010 ist jeder Betrieb Mehrwertsteuerpflichtig, sofern sein Jahres-Umsatz 100'000 SFR übersteigt.
  • Von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind alle Heilbehandlungen am Menschen welche durch anerkannte Erbringer/innen (§35 MWSTV) von Heilbehandlungen ausgeführt werden.
  • Als Erbringer/innen anerkannt sind jene TherapeutInnen, welche im Besitz einer durch den Kanton ausgestellten Berufsausübungsbewilligung sind oder zur Ausübung der Heilbehandlung nach der kantonalen Gesetzgebung zugelassen sind.

Achtung! „Einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung gleichgestellt ist eine (persönliche)[1] Bestätigung des Kantons, dass die betreffende Person zur Ausübung von Heilbehandlungen an kranken oder verletzten Personen zugelassen ist. "Ein Dokument, das bestätigt, dass der Beruf ohne Bewilligung ausgeübt werden kann, gilt dagegen nicht als Bestätigung im vorgenannten Sinn". Dies der Wortlaut in der neuen MWST-Branchen-INFO 21 welche in mehreren Kapiteln die Umsetzung von Gesetz und Verordnungen für unsere Berufsgattung erläutert.

Zu beachten sind darin insbesondere die Seiten 9-12 (Steuerbefreiung); die Seiten 24, 25 (Naturheilpraktiker); die Seiten 46-50 (Praxisgemeinschaften); sowie die Seiten 55, 56 (Angestelltenverhältnis).

Mit der neuen Vollzugspraxis ist es nun grundsätzlich möglich, auf der Grundlage einer individuellen Bescheinigung auch in einem Kanton ohne Bewilligungspraxis aber mit legaler Praxistätigkeit, eine Mehrwertsteuer­befreiung zu erlangen.

Im Kanton Aargau ist dies bereits einer Berufstätigen erfolgreich gelungen, wie weit andere Kantone bereit sind solche Bestätigungen auszustellen ist uns momentan nicht bekannt. Wir bitten Euch deshalb um die Mitteilung der damit gemachten Erfahrungen.

FAMS Markus Senn



[1] Anmerkung durch den Verfasser

 
FAMS Journal 4/11 Drucken

Die Fams informiert dreimal jährlich über Aktualitäten und ihre Tätigkeit.

Hier können sie das aktuelle FAMS Journal lesen.

 
NEWS Drucken

Petition für Heilpflanzen in der EU

Die letzten Wochen kamen von vielen Seiten mehr oder weniger panische e-mails, bezüglich Heilpflanzen und EU. Wir möchten gerne festhalten, dass viele dieser Stellungnahmen und Befürchtungen übertrieben und auch weitgehend nicht korrekt sind.

  1. Entgegen der Behauptung in einzelnen Rundmails ist die Homöopathie nicht direkt betroffen, sondern Fachrichtungen die mit Pflanzenmischungen arbeiten, wie TEN oder Ayurveda.
  2. Für einzelne Pflanzenheilmittel wird es Erleichterungen geben. Vor allem gut etablierte, viel verkaufte Pflanzenarzneien aus einem einzigen Ausgangsstoff können leichter europaweit vermarktet werden.
  3. Es stimmt allerdings, dass für eine große Zahl traditioneller Arzneimittel, vor allem solche aus unterschiedlichen und nicht nur pflanzlichen Ausgangsstoffen die Marktzulassung generell immer schwieriger und womöglich irgendwann unmöglich wird.

http://www.aeha-buendnis.de/aktuell.php
http://aeha-buendnis.de/dl/AEHA_Heilpflanzen_in_Europa.pdf
Stellungnahme des Komitee Forschung Naturmedizin e.V.

Ankündigung "Alternativmedizin wieder in der Grundversicherung" führt zu Missverständnissen bei der Bevölkerung:

Die geplante Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung führt bei der Bevölkerung zu Missverständnissen. Die Föderation Alternativ Medizin Schweiz FAMS möchte klarstellen, dass auch ab 2012 lediglich die ca. 1'000 Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzqualifikationen in Komplementärmedizin über die Grundversicherung abrechnen können.

Die Leistungen der ca. 10'000 nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten für Alternativmedizin und Komplementärtherapie, mit einer entsprechend fundierten Ausbildung, werden auch weiterhin ausschliesslich über die freiwilligen Zusatzversicherungen vergütet.

Die Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung werten wir als Anerkennung für die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Alternativmedizin. Mit dieser Massnahme haben auch diejenigen Patientinnen und Patienten wieder Zugang zu alternativmedizinischen Behandlungen, die aufgrund bestehender Krankheiten oder ihres Alters von den Krankenkassen nicht mehr in die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin aufgenommen werden und eine solche Behandlung nicht aus der eigenen Tasche bezahlen könnten.

Die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist auch weiterhin für alle Patientinnen und Patienten unerlässlich, welche die Behandlungen von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten von der Kasse vergütet haben möchten!

 

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